19.11.2018. Ganz im Sinne von Staatsministerin Prof. Monika Grütters, die in ihrer Eröffnungs- Keynote sagte: „der fachliche Austausch ist die Grundlage für den Ausgleich unterschiedlicher Interessen“ trafen sich heute über 300 Teilnehmer*innen aus Politik, Wissenschaft, Kunst und Kultur in der Akademie der Küns-te, um über aktuellen Entwicklungen und Perspektiven des Urheberrechts im Informationszeitalter zu sprechen. In Vorträgen und Panels diskutierten die anwesenden Urheber*innen mit Jurist*innen und Bundes- sowie Europa-Politiker*innen die dringenden Fragen des Urheberrechts, dabei vor allem die Urheberrechtsrichtlinie der EU. Veranstalter der Konferenz ist die Initiative Urheberrecht.
Christiane Wirtz, Staatssekretärin im Justizministerium und Kulturstaatsministerin Prof. Dr. Monika Grütters eröffneten mit ihren politischen Keynotes die Konferenz. Dabei formulierte die Kulturstaatsministerin in ihrer Rede die Leitlinie der Bundesregierung beim Urheberschutz: „Kunst und Kultur brauchen Raum, brauchen Freiheit zur Entfaltung – einen Nährboden, auf dem schöpferische Leistungen auch im digitalen Zeitalter gedeihen können. Und dazu gehört ein Urheberrecht, das es Künstlern und Kreativen ermöglicht, von geistiger Arbeit zu leben.“
Staatssekretärin Wirtz wies noch einmal auf die möglichen Optionen hin, die schwierige Diskussion um Art. 13 der Brüsseler Urheberrechts-Richtlinie zu befrieden: Die Notwendigkeit für die Plattformen, über den Erwerb der Rechte Verträge abzuschließen und die Verpflichtung der Rechteinhaber, Verträge anzubieten, ggf. in der Form der „extended collective Licenses“ (allgemeinverbindliche Verträge) oder sogar einer Schranke, z.B. für die von Nutzern hochgeladenen Werke.
In den anschließenden Vorträgen wurde schnell die Fallhöhe der Diskussion deutlich:„Urheberpersönlichkeitsrecht ist ein Menschenrecht!“, rief Matthias Hornschuh, Komponist sowie Gründer & Vorsitzender des Berufsverbands mediamusic e.V. bei seiner Rede ins Publikum. Und auch der Filmemacher David Bernet stieß ins gleiche Horn:„Urheberschutz ist ein Grundrecht.“
Einigkeit herrschte bei fast allen Teilnehmer*innen, seien es Urheber*innen, Politi- ker*innen oder Jurist*innen darüber, dass die aktuell zwischen Europäischer Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat diskutierte Urheberechtsrichtlinie noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss kommen sollte. Dies trotz der Manipulationen von Interessengruppen u.a. aus den USA und Kanada bei Brüsseler Entscheidungsprozessen, die Urheberrechtsexperte Volker Rieck nach intensiver Recherche zum Thema darstellte: „Die Methoden sind undemokratisch“.
Im Zusammenhang mit der Diskussion der EU-Urheberrechts-Richtlinie wurde auch – ebenfalls beinahe einhellig – die Inpflichtnahme der große Tech-Giants gefordert. Etwa vom Schriftsteller Ingo Schulze, der seine Keynote wegen einer kurzfristigen privaten Verpflichtung von Kathrin Röggla, Schriftstellerin und Vizepräsidentin der Akademie der Künste, verlesen ließ: „Ebenso überfällig wie die angemessene Besteuerung der „Tech Giants“ ist deren Zähmung von Seiten der Urheber. Denn sie – die Urheber – sind es, die nicht unwesentlich zur Attraktivität der Plattformen beitragen, was diesen wiederum hilft, Werbung und Nutzer zu gewinnen. Wir backen also einen Teil des Kuchens, der gewinnbringend verkauft wird.“
Prof. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht ergänzte: „Es geht darum, dass wir bei der digitalen Verbreitung von Werken und Leistungen der Kunst und Kultur, aber auch von Informationen und Daten, die Demokratie gegen die Machtansprüche der Internetkonzerne verteidigen. Die Regeln werden von den in Europa vom Volk gewählten Parlamenten und Regierungen bestimmt und nicht von Tech Giants“.
Das vollständige Kongressprogramm und Informationen zu allen Referenten finden Sie unter https://2018.konferenz-urheberrecht.de/de/start. Ein großer Teil der Vorträge wird in den kommenden Tagen auf der Konferenz-Homepage veröffentlicht sowie in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht ZUM.