3. Dezember 2020
Solidaritätsschreiben der Drehbuchautor*innen
News
Ein Kampf für Anerkennung, Transparenz und eine faire Zusammenarbeit auf Augenhöhe – ein Kampf für uns.
Ein Solidaritätsschreiben der Drehbuchautorinnen und -autoren in Deutschland aus Anlass der Klage Anika Decker gegen Barefoot Films (Til Schweiger) und Warner Bros
Anika Decker ist nicht die erste Drehbuchautorin, die gemäß § 32a Urheberrechtsgesetz vor Gericht ihre Rechte auf angemessene Beteiligung erstreiten muss. Aber eines macht den Fall Anika Decker so besonders: bislang haben sich nur Kolleginnen und Kollegen solche Klagen zugetraut, die am Ende ihrer Karriere standen – oder mit dem Rücken zur Wand. Zu einem Zeitpunkt also, an dem sie keine Angst vor schwarzen Listen mehr zu haben brauchten. Autorinnen und Autoren, die sich dessen bewusst waren, fortan in der Branche als schwierig zu gelten, nur weil sie auf ihr gutes Recht bestanden.
Anika Decker kämpft nicht nur vor Gericht. Ihre Klage findet im Licht der Öffentlichkeit statt und in einer Phase großer Erfolge ihres künstlerischen Schaffens. Sie ist ein Sinnbild für ein neues Selbstverständnis und – bewusstsein der modernen DrehbuchautorInnen-Generation. Und sie riskiert zugleich ihre Existenz als Drehbuchautorin und Regisseurin.
Es sind die starken, unverwechselbaren Bücher, die die Grundlage von besonderen Kinofilmen, Serien und Fernsehfilmen bilden. Es sind die untrüglichen Handschriften der besten Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, die lebendige Szenen, Figuren, Dialoge, Geschichten tragen. Die schöpferische Leistung eines Autors, einer Autorin ist dabei nicht teilbar. Und es muss endlich Konsens der Branche sein, diese Werkleistung anzuerkennen und zu würdigen. In Wertschätzung, die sich nicht nur, aber auch im Honorar ausdrückt, in Transparenz, in fairer Beteiligung und in fairer Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Alles andere ist kurzsichtig und unklug, das zeigt auch der internationale Markt.
Unabhängig von der Rechtslage in diesem konkreten Fall: Es bleibt ein Skandal, dass Transparenz zwischen Vertragspartnern im Filmbereich weiterhin kostspielig und mit hohem persönlichem Aufwand und Risiko vor Gericht erstritten werden muss. Wer von den Werken von Autorinnen und Autoren profitiert, muss sie selbstverständlich am Erfolg beteiligen und Auskunft erteilen über die Umsätze und Gewinne auf allen Wertschöpfungsstufen. Die aktuellen Anpassungen im Urheberrecht müssen die Auskunftsansprüche der Urheberinnen und Urheber entsprechend weiter stärken!
Die Autorinnen und Autoren in Deutschland, der Verband Deutscher Drehbuchautoren, Mitglieder der Sektion Drehbuch der Deutschen Filmakademie und die Kolleginnen und Kollegen von Kontrakt 18 stehen hinter Anika Decker. Autorinnen und Autoren im Jahr 2020 erzählen die Geschichten unserer Zeit. Sie sind nicht austauschbar, nicht wegzuleugnen, nicht klein zu reden. Sie fordern Mitsprache und Mitbestimmung bei der Umsetzung ihrer Werke, sie schützen ihre Werkleistung gegen Ansprüche Dritter – und sie fordern ihre Rechte ein.
Der Kampf Anika Deckers, der in der ersten Phase bereits erfolgreich war, ist bezeichnend für diese neue Zeit und unser Selbstverständnis. Und es ist nicht allein der Kampf Anika Deckers. Es ist der Kampf aller Autorinnen und Autoren.
Danke für deinen Mut und deine Entschlossenheit, Anika!
Verband Deutscher Drehbuchautoren, Kontrakt 18 und Mitglieder der Sektion Drehbuch der Deutschen Filmakademie