9. August 2021
Arthouse-Kinos setzen auf differenzierte Auflagen
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Im Vorfeld der morgigen Bund-Länderkonferenz appelliert die AG Kino – Gilde an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen, Menschen und Kulturorte verlässliche Perspektiven für die kommenden Monate zu geben und die neue Phase in der Pandemie aktiv zu gestalten.
„Die Mehrzahl der Menschen verhält sich verantwortungsbewusst und sehnt sich nach Normalität und Verlässlichkeit. Für das gesellschaftliche Miteinander ist es wichtig, dass die Parameter zur Bewertung der Gefährdung entsprechend des Impffortschrittes richtig gesetzt und die Inzidenzwerte in Abstimmung mit anderen Indikatoren neu bewertet werden,“ so Christian Bräuer, Vorsitzender des Filmkunsttheaterverbandes.
Bei der Diskussion der Auflagen ist aus Sicht des Verbandes zu berücksichtigen, dass Kulturorte wie Kinos, Theater oder Konzerthäuser über bewährte Hygiene- und Lüftungskonzepte sowie präzise Kontaktverfolgungsmöglichkeiten verfügen. Infektionsherde sind bis heute nicht bekannt geworden.
„Zugleich müssen jetzt auch Vorkehrungen getroffen werden, um einen weiteren harten Lockdown zu vermeiden“ so Bräuer weiter. „Auch im Hinblick auf die Kontrolle von Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G-Regelung) benötigen wir ein differenziertes und soziales Vorgehen.“
Die 3G-Regelung sollte nicht generell, sondern erst greifen, wenn die Gefahr für eine Überlastung des Gesundheitssystems besteht. In Regionen mit niedriger Inzidenz steht der Aufwand der Kontrollen in keinem Verhältnis zum Sicherheitsgewinn und schränkt die Wirtschaft ungerechtfertigt ein. Denn die Kontrolle von Geimpften, Genesenen und Getesteten stellt für viele Menschen eine Eintrittshürde dar. Schon jetzt ist zu beobachten, dass die Kinobesuche in Regionen mit Testpflicht niedriger sind. Wenn im Kino- oder Theatersaal aber nur Geimpfte/Genese (2G) und Getestete (3G) sitzen dürfen sollen, dann muss es möglich sein, den Saal voll auszulasten, um zumindest ansatzweise zu einer Wirtschaftlichkeit zu kommen.“
Neben der 3G-Regelung auch noch Auslastungsbeschränkungen oder gar eine Maskenpflicht am Platz zu fordern, ist unverhältnismäßig. Die Bekämpfung der Pandemie darf keine Einbahnstraße sein, in der nur immer neue Restriktionen beschlossen werden. Es muss auch ein Weg aufgezeigt werden, wie wir bei einem entsprechendem Impffortschritt wieder zu einem normalen Leben zurückkehren können. Das gebietet auch das Verfassungsrecht.
Für Kinder und Jugendliche unter 12 bzw. 18 Jahren muss der Inzidenzwert für eine Testpflicht noch höher liegen. Kinder und Jugendliche haben bereits große Einschränkungen hinnehmen müssen. Sie wären doppelt belastet, wenn durch Tests der Zugang zu Veranstaltungen erschwert wird. Kostenfreie Testmöglichkeiten, ggf. auch PCR-Testes, müssen für diese Gruppen ebenso wie für alle Menschen, die sich nicht impfen lassen können, erhalten bleiben.
„Seit Beginn leisten unsere Mitglieder einen hohen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie,“ so Bräuer. „Schon vor dem ersten Lockdown haben sie strenge Hygienemaßnahmen eingeführt und diese permanent weiterentwickelt. Aktuell klären sie alltäglich ihr Publikum über die Pandemie und Impfmöglichkeiten auf. Damit sprechen sie oft auch Menschen an, die durch die Kampagnen der Politik und die traditionellen Medien nicht erreicht werden. In diesem Sinne bieten wir uns auch gern als Partner an, unsere Kulturorte in die Impfkampagne einzubeziehen.“